Voraussetzungen für die Ein- oder Umschulung an eine Förderschule Lernen 

 
Die Ein- oder Umschulung in eine Förderschule erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Der Antrag ist bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der zuständigen Schule zu stellen und wird dann an die Schulaufsicht weitergeleitet.

Die Ein- oder Umschulung in eine Förderschule erfordert die Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (AVVsU). Diese Anerkennung erfolgt auf Grundlage ärztlicher Berichte oder eines Fördergutachtens, das belegt, dass Ihr Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich des Lernens hat.
 
Alle zwei Jahre entscheidet die Schulaufsicht auf Grundlage eines empfehlenden Beschlusses der Klassenkonferenz, ob bei dem Schüler weiterhin Förderbedarf besteht. Sollte bei einem Kind kein Förderbedarf mehr bestehen oder ziehen die Eltern ihren Antrag auf den Besuch einer Förderschule zurück, besucht das Kind wieder die Regelschule.